Branche: Anwälte & Kanzleien

Ihr Mandant verlor den Fall –
und jetzt bewerten Sie das Gericht bei Google.

Anwaltliche Bewertungen sind besonders heikel: Weder können Sie das Ergebnis eines Verfahrens beeinflussen, noch dürfen Sie öffentlich Details aus dem Mandatsverhältnis preisgeben. Wir kämpfen auf Ihrem Terrain.

75 %
der Mandanten
suchen ihren Anwalt heute über Google – Bewertungen sind entscheidend
§ 203
StGB
Verschwiegenheitspflicht verhindert inhaltliche Gegendarstellung
1 Bewertung
genügt
um bei spezialisierten Suchanfragen aus den Top-Ergebnissen zu fallen

Typische Fälle bei Kanzleien

Mandant unzufrieden mit dem Ergebnis

Wer ein Verfahren verliert, bewertet oft die Kanzlei – obwohl das Ergebnis von Gericht oder Gegenseite bestimmt wurde. Enthält die Bewertung Falschaussagen über die anwaltliche Arbeit, ist sie angreifbar.

Verletzung der Mandatsverschwiegenheit

Der Bewerter schildert Details aus dem Mandatsverhältnis. Das kann einen DSGVO-Verstoß darstellen – und ist gleichzeitig ein Argument für die Löschung, weil das Mandatsverhältnis dadurch bestätigt wird.

Bewertungen ohne Mandatsverhältnis

Jemand bewertet die Kanzlei, ohne jemals Mandant gewesen zu sein – nach einem abgelehnten Erstgespräch, aus persönlichen Motiven oder als Wettbewerber.

Persönliche Angriffe gegen Anwälte

Diffamierende Aussagen über die fachliche Kompetenz ohne sachliche Grundlage oder persönliche Beleidigungen gehen über zulässige Kritik hinaus.

Gegnerische Partei als Bewerter

Die Gegenseite aus einem abgeschlossenen Verfahren bewertet die Kanzlei aus Rache. Ein klarer Interessenkonflikt – und nach Google-Richtlinien löschbar.

Warum Kanzleibewertungen besonders heikel sind

Anwälte stehen vor demselben Dilemma wie Ärzte: Die berufliche Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB und das anwaltliche Berufsrecht erlauben keine inhaltliche Reaktion auf Bewertungen – selbst wenn sie falsch sind.

Jede Erwähnung des Mandatsverhältnisses in einer Antwort könnte berufsrechtliche Konsequenzen haben. Das macht Kanzleien besonders schutzlos gegenüber unberechtigten Bewertungen.

Wir formulieren Löschanträge so, dass das Mandatsverhältnis nicht bestätigt werden muss – auf Basis der Profilmerkmale des Bewerters, zeitlicher Unstimmigkeiten und erkennbarer Richtlinienverstöße.

Häufige Fragen für Kanzleien

Darf ich als Anwalt auf Bewertungen antworten?

Grundsätzlich ja – aber ohne das Mandatsverhältnis zu bestätigen oder Details preiszugeben. In der Praxis bedeutet das: nur allgemein antworten, nie inhaltlich. Deshalb ist die Löschung die wirksamere Reaktion.

Was wenn das Bewertungsprofil anonym ist?

Anonymität schützt nicht vollständig. Bei Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheit oder nachweisbaren Falschbehauptungen können rechtliche Schritte auch gegen anonyme Bewerter eingeleitet werden.

Ist das mit der BRAO vereinbar?

Ja – das Beauftragen eines Dienstleisters zur Löschung rechtswidriger Bewertungen ist rechtlich unbedenklich und mit der Bundesrechtsanwaltsordnung vereinbar. Wir erstellen keine Fake-Bewertungen und kaufen keine Rezensionen.

Die Bewertung stammt von der Gegenseite eines Mandats – ist sie löschbar?

Häufig ja. Wer nie Mandant war, sondern Prozessgegner, hat keine bewertbare Kundenerfahrung – das ist ein Richtlinienverstoß und nach der BGH-Rechtsprechung gut angreifbar.

Erfährt der Bewerter von unserem Löschantrag?

Nein. Google legt dem Verfasser gegenüber nicht offen, wer die Meldung eingereicht hat.

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