Branche: Handwerker & Dienstleister
Ihr Ruf ist Ihr Kapital –
schützen Sie ihn gegen unfaire Bewertungen.
Handwerker und Dienstleister werden besonders häufig nach Zahlungsstreitigkeiten oder durch Wettbewerber-Angriffe bewertet. Eine falsche 1-Stern-Bewertung kostet Sie Aufträge – jeden Tag bis zur Löschung.
Typische Fälle im Handwerk
Bewertung nach Zahlungsstreit
Der Kunde ist mit der Rechnung unzufrieden und schreibt eine schlechte Bewertung, obwohl die Leistung korrekt erbracht wurde. Enthält die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen über die Arbeit, ist sie angreifbar.
Fake-Profile von Wettbewerbern
Koordinierte 1-Stern-Bewertungen kurz nach Ihrem Angebot bei einer Ausschreibung oder nach einem öffentlichen Auftritt. Erkennbar an neu erstellten Profilen ohne Bewertungshistorie.
Bewertungen von Ex-Mitarbeitern
Ehemalige Mitarbeiter bewerten den Betrieb als Arbeitgeber über das Kunden-Profil – ein klarer Interessenkonflikt und damit nach Google-Richtlinien löschbar.
Verwechslungen mit anderen Betrieben
Gerade bei häufigen Gewerkenamen: Der Bewerter hat den falschen Betrieb erwischt. Ohne Kundenkontakt zu Ihnen – keine gültige Bewertung.
Erpresserische Bewertungen
Droht jemand mit einer Negativbewertung, um Nachlass oder kostenlose Nacharbeit zu erzwingen? Das ist Nötigung. Die Bewertung ist angreifbar, und Sie können rechtlich vorgehen.
Warum Handwerker besonders betroffen sind
Im Handwerk entsteht die Zahlungspflicht oft erst nach abgenommener Leistung. Wenn ein Kunde die Rechnung nicht akzeptiert, greift er häufig zur Bewertung als Druckmittel – auch wenn die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Das ist besonders problematisch, weil Google-Bewertungen keine Gegendarstellung erlauben. Eine falsche Behauptung über Ihre Arbeit steht monatelang öffentlich – bis Sie aktiv werden.
Wir prüfen jede Bewertung darauf, ob ein nachweisbarer Richtlinienverstoß oder eine Falschbehauptung vorliegt. Bei Zahlungsstreitigkeiten ist das häufiger der Fall als viele denken.
Häufige Fragen für Handwerker
Was wenn der Kunde wirklich unzufrieden war?
Authentische Kritik bleibt bestehen. Wir prüfen nur, ob Richtlinienverstöße oder Falschbehauptungen vorliegen. Sachliche Kritik – auch negative – ist zulässig und nicht löschbar.
Wir haben viele Bewertungen, weil wir viele Aufträge haben. Lohnt sich das?
Der Preis liegt bei 59 € netto pro Löschung. Ab 20 kumulierten Löschungen gilt 39 € netto, ab 30 Löschungen 24 € netto pro Löschung. Für Betriebe mit vielen Aufträgen und entsprechend vielen Bewertungen ist das ein fairer Preis.
Kann ich parallel rechtlich gegen den Kunden vorgehen?
Ja – bei falschen Tatsachenbehauptungen ist eine Abmahnung parallel zur Google-Meldung möglich. Beides zusammen ist oft der effektivste Weg.
Der Bewerter war nie unser Auftraggeber – reicht das für die Löschung?
Ja, das ist einer der stärksten Löschgründe. Nach der BGH-Rechtsprechung muss der Bewerter auf Nachfrage von Google den Kundenkontakt belegen. Kann er das nicht, wird die Bewertung entfernt.
Erfährt der Kunde, dass wir die Bewertung gemeldet haben?
Nein – Google nennt dem Verfasser nicht, wer gemeldet hat. Ihre Kundenbeziehung wird durch die Meldung nicht zusätzlich belastet.
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