Rechtliches Dokument
VOLLMACHT
zur Vertretung gegenüber Google im Rahmen der Entfernung rechtswidriger Bewertungen
1. Vollmachtgeber
Der Vollmachtgeber ist das Unternehmen, das den Auftrag zur Löschung der Bewertungen erteilt. Die Angaben (Firmenname inkl. Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Person und Google-Unternehmens-URL) werden automatisch aus dem Bestellprozess übernommen.
2. Bevollmächtigter
Linole LLC (im Folgenden „Bevollmächtigter“ genannt)
30 N Gould St Ste N
Sheridan, Wyoming 82801, USA
3. Umfang der Vollmacht
Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Bevollmächtigten hiermit, ihn gegenüber Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) sowie Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) in allen Angelegenheiten zu vertreten, die die Entfernung rechtswidriger, unzulässiger oder gegen die Google-Richtlinien verstoßender Bewertungen, Inhalte und Beiträge auf dem oben genannten Google-Unternehmenseintrag betreffen.
Die Vollmacht umfasst insbesondere:
- die Einreichung von Löschanträgen und Beanstandungen bei Google;
- die Kommunikation und den Schriftwechsel mit Google und den zuständigen Stellen;
- die Übermittlung von Nachweisen und ergänzenden Informationen zur Begründung der Löschanträge;
- die Stellung von Folgeanträgen, Widersprüchen und Erinnerungen;
- die Entgegennahme von Schriftstücken und Bescheiden von Google im Rahmen der genannten Angelegenheiten.
Diese Vollmacht erstreckt sich ausschließlich auf die genannten Angelegenheiten. Eine darüber hinausgehende Vertretungsbefugnis – insbesondere eine anwaltliche oder gerichtliche Vertretung – ist hiermit nicht verbunden.
4. Geltungsdauer und Widerruf
Die Vollmacht gilt ab dem Datum der Unterzeichnung bis auf schriftlichen Widerruf. Der Widerruf ist jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Bevollmächtigten möglich. Bereits eingeleitete Verfahren bei Google können nach Widerruf in der jeweils erreichten Bearbeitungsstufe abgeschlossen werden.
5. Erklärungen des Vollmachtgebers
Der Vollmachtgeber versichert, dass er
- Inhaber bzw. vertretungsberechtigte Person des oben genannten Unternehmens ist,
- berechtigt ist, diese Vollmacht zu erteilen, und
- die in den Löschanträgen genannten Bewertungen nach bestem Wissen als rechtswidrig, unwahr oder gegen die Google-Richtlinien verstoßend einstuft.
Mit dem Akzeptieren der Vollmacht im Bestellprozess erteilen Sie die Vollmacht elektronisch. Das vollständig ausgefüllte Dokument mit Ihren Unternehmensdaten wird Ihnen nach Abschluss der Bestellung per E-Mail zugestellt.