Ratgeber20. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Google zeigt an, dass Bewertungen entfernt wurden: Was der neue Hinweis bedeutet

Seit April 2026 zeigt Google in Deutschland an, wie viele Bewertungen wegen Diffamierungsbeschwerden entfernt wurden. Was gezählt wird, was nicht und was das für Inhaber heißt.

Kurz beantwortet: Seit April 2026 blendet Google in Deutschland auf manchen Unternehmensprofilen einen Hinweis ein, dass Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Google nennt dabei keine genaue Zahl, sondern eine Spanne wie „zwei bis fünf“, bezogen auf die letzten 365 Tage. Gezählt werden nur Entfernungen auf Grundlage einer rechtlichen Beschwerde. Bewertungen, die Google wegen Verstößen gegen die eigenen Richtlinien entfernt, etwa Spam, Fake-Profile oder Interessenkonflikte, tauchen in diesem Hinweis nicht auf. Nach Angaben von Google wirkt sich der Hinweis nicht auf das Ranking in Google Maps aus.

Viele Inhaber haben den Hinweis zum ersten Mal bei einem Mitbewerber gesehen und sich gefragt, ob er bald auch auf dem eigenen Profil steht. Dieser Artikel erklärt, was genau angezeigt wird, welche Entfernungen mitzählen und wie Sie sich darauf einstellen.

Was Google genau anzeigt

Der Hinweis erscheint im Bewertungsbereich des Unternehmensprofils. Er besagt sinngemäß, dass in den letzten 12 Monaten eine bestimmte Anzahl von Rezensionen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurde. Statt einer exakten Zahl nennt Google Spannen, zum Beispiel „zwei bis fünf“ oder „elf bis zwanzig“.

Drei Punkte sind dabei wichtig:

  • Zeitraum: Es zählen nur Entfernungen aus den letzten 365 Tagen. Ältere Fälle fallen nach einem Jahr wieder heraus.
  • Nur bestätigte Entfernungen: Wurde eine Entfernung später rückgängig gemacht, zum Beispiel nach einem erfolgreichen Einspruch des Verfassers, zählt sie nicht.
  • Kein Urteil über das Unternehmen: Der Hinweis sagt nicht, dass die entfernten Bewertungen tatsächlich beleidigend oder unwahr waren. Er sagt nur, dass es Beschwerden gab, denen Google gefolgt ist.

Welche Entfernungen zählen und welche nicht

Entscheidend ist der Weg, über den eine Bewertung entfernt wurde. Google unterscheidet grundsätzlich zwei Wege:

MeldewegWorum es gehtZählt im Hinweis?
Meldung wegen Verstoß gegen Googles RichtlinienSpam, Fake-Bewertung, kein echtes Erlebnis, Interessenkonflikt, Beschimpfung, private DatenNein
Rechtliche Beschwerde wegen DiffamierungDie Bewertung verletzt nach deutschem Recht Persönlichkeits- oder UnternehmensrechteJa

Nach Berichten zum neuen Hinweis zählt Google zu den Diffamierungsbeschwerden ausdrücklich auch Fälle, in denen ein Unternehmen bestreitet, dass der Verfasser überhaupt Kunde war, sofern diese über den rechtlichen Weg gemeldet wurden.

Für Sie als Inhaber heißt das: Eine Bewertung, die über die normale Meldung wegen eines Richtlinienverstoßes entfernt wird, hinterlässt keinen sichtbaren Hinweis auf Ihrem Profil. Welche Kategorien Google dafür vorsieht, lesen Sie im Artikel Google-Rezension melden wegen Richtlinienverstoß.

Warum Google den Hinweis eingeführt hat

Google begründet den Schritt mit Transparenz gegenüber Nutzern. Hintergrund ist, dass in Deutschland besonders viele Bewertungen nach rechtlichen Beschwerden entfernt werden, deutlich mehr als in anderen Ländern der EU. Wer ein Profil ansieht, soll erkennen können, dass das sichtbare Bewertungsbild durch Löschungen beeinflusst sein kann.

Der Hinweis ist in Deutschland bereits gerichtlich überprüft worden. Ein Oberlandesgericht hat ihn in einem Eilverfahren im Sommer 2026 für zulässig gehalten. Ein Anspruch, den Hinweis vom eigenen Profil entfernen zu lassen, besteht damit derzeit nicht.

Schadet der Hinweis meinem Unternehmen?

Das hängt stark davon ab, wie Kunden ihn lesen. Drei Beobachtungen helfen bei der Einordnung:

  1. Er ist verbreitet. Stichproben unter Hotels und Gaststätten zeigen, dass je nach Ort ein spürbarer Teil der Profile betroffen ist. Ein einzelner Hinweis fällt deshalb weniger auf, als viele Inhaber befürchten.
  2. Die Spanne zählt. „Eine Bewertung entfernt“ wirkt anders als „21 bis 50 Bewertungen entfernt“. Eine hohe Spanne kann Misstrauen wecken.
  3. Der Gesamteindruck entscheidet. Ein Profil mit vielen aktuellen, echten Bewertungen und sachlichen Antworten des Inhabers wirkt trotz Hinweis glaubwürdig.

So stellen Sie sich darauf ein

  1. Meldeweg bewusst wählen: Prüfen Sie bei jeder störenden Bewertung zuerst, ob ein Verstoß gegen Googles Richtlinien vorliegt, zum Beispiel ein fehlendes echtes Erlebnis, Spam oder eine Beschimpfung. Dieser Weg ist schneller und hinterlässt keinen Hinweis.
  2. Rechtliche Beschwerden gezielt einsetzen: Der rechtliche Weg bleibt wichtig, etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Er sollte aber für die Fälle reserviert sein, in denen die Richtlinien nicht greifen. Lassen Sie sich dafür im Zweifel anwaltlich beraten.
  3. Keine Sammelmeldungen: Wer viele Bewertungen ohne konkreten Grund meldet, riskiert, dass Google weitere Meldungen ungeprüft ablehnt. Melden Sie nur, wofür es einen nachvollziehbaren Grund gibt.
  4. Echte Bewertungen fördern: Bitten Sie zufriedene und unzufriedene Kunden gleichermaßen um eine Bewertung. Mehr echte Stimmen relativieren jede Anzeige. Tipps dazu finden Sie unter Google-Bewertungsdurchschnitt verbessern.
  5. Antworten nutzen: Sachliche Antworten auf kritische Bewertungen zeigen, dass Sie Kritik ernst nehmen, und wirken stärker als jeder Hinweis.

Wie wir damit umgehen

Wir melden markierte Bewertungen über Googles eigene Meldewege bei Google und raten von Sammelmeldungen ab. Sie wählen selbst aus, welche Bewertungen Sie melden möchten. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google. Sie zahlen 29 € netto pro Bewertung, die Google entfernt, und nichts, wenn Google ablehnt (unser Preismodell).

Häufige Fragen

Seit wann zeigt Google den Hinweis an? In Deutschland seit April 2026. Er erscheint nur auf Profilen, bei denen in den letzten 365 Tagen Bewertungen nach Diffamierungsbeschwerden entfernt wurden.

Zählen auch Bewertungen, die wegen Spam oder Fake-Profilen entfernt wurden? Nein. Entfernungen wegen Verstößen gegen Googles Richtlinien zählen im Hinweis nicht mit. Gezählt werden nur Entfernungen nach rechtlichen Beschwerden wegen Diffamierung.

Nennt Google eine genaue Zahl? Nein. Google zeigt Spannen an, zum Beispiel „zwei bis fünf“ oder „elf bis zwanzig“ entfernte Bewertungen.

Beeinflusst der Hinweis mein Ranking in Google Maps? Nach Angaben von Google nicht. Er kann aber beeinflussen, wie Besucher Ihr Profil wahrnehmen.

Verschwindet der Hinweis wieder? Ja, sobald in den letzten 365 Tagen keine Bewertungen mehr nach Diffamierungsbeschwerden entfernt wurden. Ältere Entfernungen fallen nach einem Jahr aus der Zählung.

Kann ich den Hinweis von meinem Profil entfernen lassen? Derzeit nicht. Der Hinweis wurde in Deutschland gerichtlich im Eilverfahren für zulässig gehalten.

Fazit

Der neue Hinweis macht sichtbar, wie oft Bewertungen nach rechtlichen Beschwerden verschwinden, aber nur diese. Wer störende Bewertungen zuerst auf Verstöße gegen Googles Richtlinien prüft, nur mit nachvollziehbarem Grund meldet und gleichzeitig echte Bewertungen fördert, muss den Hinweis nicht fürchten. Entscheidend ist der Gesamteindruck Ihres Profils, nicht eine einzelne Zeile.

Bewertung kostenlos prüfen lassen

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Zahlung nur bei Erfolg.

Jetzt kostenlos prüfen →